Unsere Transparenten Preise
Transparente Preise, faire Abrechnung
Wir setzen auf transparente und faire Preise ohne versteckte Kosten. Bereits vor der Anfahrt informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten. Im Gegensatz zu vielen überregionalen Anbietern verzichten wir auf unrealistische Lockpreise und rechnen nachvollziehbar ab. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
Hinweis zur Anfahrtsberechnung:
Unsere Anfahrtspauschalen berechnen sich regulär ab unserem Betriebssitz in Mötzingen. Sollten wir uns bei Ihrem Anruf bereits in Ihrer Nähe befinden, berechnen wir Ihnen selbstverständlich den günstigeren Weg – sind wir durch einen vorherigen Einsatz weiter entfernt, teilen wir Ihnen die genauen Anfahrtskosten vorab am Telefon mit. Es gilt immer der vor der Anfahrt vereinbarte Preis.
Wichtiger Hinweis zu mehrfach verriegelten Türen
Bei verriegelten Mehrfachverriegelungen ist eine pauschale Preisnennung im Voraus leider nicht möglich. Der tatsächliche Arbeitsaufwand lässt sich erst nach einer fachgerechten Begutachtung der Tür zuverlässig einschätzen, da Bauart, Zustand und das jeweilige Verriegelungssystem erheblich variieren können.
Aus diesem Grund erfolgt die genaue Preisermittlung erst nach der Analyse vor Ort. Vor Beginn der Arbeiten erhalten Sie von uns eine transparente und verbindliche Kostenübersicht.
Faktoren, die den Preis beeinflussen können
Der Preis für unsere Dienstleistungen kann je nach Uhrzeit, Anfahrt, Türart und dem damit verbundenen Aufwand variieren. Bei abgeschlossenen Türen können zusätzlich Materialkosten entstehen, beispielsweise wenn ein Zylinder ausgetauscht werden muss. Alle voraussichtlichen Kosten werden vor der Anfahrt transparent kommuniziert, sodass Sie vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir legen Wert darauf, dass Sie immer die volle Kostenkontrolle haben.
*Alle Preise sind Richtwerte. Der endgültige Preis wird Telefonisch vor Anfahrt und Beginn der Arbeiten transparent kommuniziert. Materialkosten für z.B. einen Zylinderwechsel bei abgeschlossenen Türen werden zusätzlich berechnet.
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG